Kostenerstattung

Bitte beachten Sie, dass eine anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen von deren Satzungen abhängig ist.

Auch viele private Versicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstatten Osteopathie ganz oder anteilig. Dies ist jedoch abhängig von der jeweiligen Satzung der Versicherung und dem selbstgewählten Tarif.

Bitte erkundigen Sie sich daher vorab der ersten osteopathischen Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, privaten Versicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe über die Vorraussetzungen einer möglichen Kostenerstattung. 

Unabhängig von dem Erstattungsverhalten der Krankenkassen ist die Rechnung vollständig vom Patienten zu begleichen. Eine etwaige Differenz zwischen der in der Rechnung gestellten Betrag und dem Erstattungsbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen. 

Kosten und Abrechnung

Osteopathische Leistungen sind prinzipiell private Leistungen. Die Abrechnung erfolgt nach der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker). Der volle Rechnungsbetrag ist sofort, bzw. innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Für eine Erstattung oder eine Teilerstattung durch Ihre Krankenkasse, können Sie beglichene Rechnungen an diese weiterleiten.

Bitte beachten Sie hier auch die Informationen unter „Kostenerstattung“.

Die Dauer einer osteopathischen Behandlung ist individuell und abhängig vom Gesamtzustand des Patienten. Eine osteopathische Sitzung ist mit bis zu 45 Minuten angesetzt. Der Rechnungsbetrag liegt zwischen 85,00€ – 135,00€. Für gesetzlich Krankenversicherte 90€, für die Erstbehandlung 99€.

Die Abrechnung erfolgt nicht in Pauschalbeträgen sondern richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsaufwand und ist nicht an Zeiteinheiten gekoppelt.

Für Verspätungen die durch den Patienten verschuldet sind, verspäteten Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) oder nicht wahrgenommene Termine, fällt die Ausfallgebühr an.